12.09.2022

Das Streitschlichtungspanel der WTO hat am 31. Mai2022 entschieden, dass die Erklärungen und Begründungen der EU-Kommission hinsichtlich mehrerer Aspekte der Safeguards die Anforderungen der WTO nicht erfüllen. Die EU-Kommission hat daraufhin bekannt gegeben, dass sie die WTO-Entscheidung umsetzen will, indem sie die Safeguards in den beanstandeten Punkten nachträglich rechtskonform ausgestalten will. Die Kommission hat die interessierten Parteien zur Stellungnahme aufgefordert.

Die FVK hat gemeinsam mit dem Industrieverband Blechumformung e. V. (IBU) eine Stellungnahme der Kanzlei Henseler & Partner in Auftrag gegeben. Unsere zentrale Forderung geht dahin, die 2019 verhängten endgültigen Schutzmaßnahmen und alle darauf basierenden nachfolgenden Verordnungen zur Verlängerung der Maßnahmen aufzuheben. Herr Andreas Schneider von StahlmarktConsult hat die Stellungnahme in einem „Executive Summary“ zusammengefasst.

Eine FVK/IBU-Pressemitteilung zu dieser Thematik ist ebenfalls in Vorbereitung.