25.03.2021

Heute hat der BDI ein u.a. auch vom WSM unterzeichnete Verbändeschreiben an Bundestagsabgeordnete und die Presse versendet. Die wesentlichen Kritikpunkte am Gesetzentwurf werden klar und deutlich dargestellt.

Die Achtung von Menschenrechten in globalen Lieferketten ist für die deutsche Wirtschaft selbstverständlich. Deutsche Unternehmen tragen mit ihrem Engagement in Entwicklungs- und Schwellenländern zu höheren Sozial- und Umweltstandards, besserer Bildung und damit zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Sie sind deshalb als Arbeitgeber, Auftraggeber, Kunden und Investoren weltweit geschätzt. Was die Bundesregierung mit dem Regierungsentwurf (Reg-E) zum Sorgfaltspflichten-Gesetz (SorgfaltspflichtenG) vom 3. März 2021 verabschiedet hat, geht weit über den im Koalitionsvertrag vereinbarten Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und den zugrunde liegenden VN-Leitprinzipien sowie die von den Bundesministern Heil, Müller und Altmaier im Februar 2021 offiziell vorgestellten Eckpunkte eines solchen Gesetzes hinaus.