Die Europäische Kommission hat am 25. Juni 2025 ihren neuen Beihilferahmen, den „Clean Industrial Deal State Aid Framework – „CISAF“ veröffentlicht. Der neue Beihilferahmen ersetzt den „Temporary Crisis and Transition Framework“ und gilt bis zum 31. Dezember 2030.  Die Regelungen ergänzen die sonstigen Beihilfeleitlinien und -rahmen der Kommission, wie insbesondere die Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) und erlauben den Mitgliedsstaaten nun unter anderem die Einführung eines sogenannten Industriestrompreises.

Der energieintensive Mittelstand in Deutschland bezahlt mit die höchsten Energiekosten weltweit und steht mit seinen Produkten im internationalen Wettbewerb. Im Transformationsprozess zur klimaneutralen Energieversorgung ist bis auf Weiteres nicht mit sinkenden Strompreisen zu rechnen.

Zudem befassen sich viele energieintensive Mittelständler mit Strategien zur Dekarbonisierung der Prozesswärme über eine direkte Elektrifizierung. Eine solche Direktelektrifizierung hat einen deutlich erhöhten Strombedarf zur Folge.

Doch auch die neuen Beihilfeleitlinien bringen vielen Unternehmen keine Abhilfe. Neben dem eingeschränkten Kreis der Beihilfeberechtigten sind die Einschränkungen auf 50 % des Verbrauches und davon 50 % der Kosten mit einer Begrenzung auf max. 5 ct/kWh vollkommen unzureichend. Bei hohem bürokratischem Aufwand liegen die Entlastungen für viele Unternehmen daher bei unter 2 % der tatsächlichen Gesamtkosten.

Das Bündnis faire Energiewende hat sich daher mit einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und an die energiepolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen gewandt. Die Stellungnahme finden Sie hier.