Die EU-Kommission hat eine mögliche Erweiterung des für emissionsintensive Grundgüter eingerichteten europäischen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) auf bestimmte den von der CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 erfassten Gütern nachgelagerte Sektoren angekündigt – vorbehaltlich der Umsetzbarkeit.
Die Fachvereinigung hat bereits vor Einführung des CBAM auf die Risiken des eingeschränkten Anwendungsbereiches und steigender CO2-Preise hingewiesen und setzt sich auch in der nun laufenden Anhörung erneut für eine Rücknahme der CBAM-Verordnung und die Einführung eines European Content Regimes zum Schutz der stahlgebundenen Wertschöpfungsketten in Europa ein.