07.10.2021
Forderungen des Bündnisses faire Energiewende zu den Koalitionsverhandlungen für den 20. Deutschen Bundestag
Was wir schnellstmöglich brauchen, um weiter in Deutschland produzieren und Arbeitsplätze und Wertschöpfung sichern zu können:
▪ Die Kosten der Energiewende müssen ab sofort aus dem Bundeshaushalt finanziert werden
▪ Das produzierende Gewerbe muss schnellstmöglich um einen überwiegenden Teil der rein nationalen CO2-Kosten entlastet werden
Die Lage des energieintensiven deutschen Mittelstands
Die im Bündnis faire Energiewende organisierten Branchen des industriellen Mittelstands befürworten die Anstrengungen zum Klimaschutz und zur Energiewende in Deutschland. Der Klimaschutz ist ein sehr wichtiges weltweites Anliegen, das auch die Unternehmen, ihre Mitarbeiter und Familien sehr beschäftigt. Die Unternehmen sind seit vielen Jahren auf dem Weg, ihren ökologischen Fußabdruck zu verkleinern und gleichzeitig die Wünsche der Kunden nach schönen, nützlichen, werthaltigen und langlebigen Produkten umzusetzen. Damit schaffen sie zugleich gute Arbeitsplätze und sichern so das Einkommen vieler tausend Familien in Deutschland.
Die Unternehmen stehen allerdings mit ihren Produkten auch in einem intensiven EU-weiten und internationalen Wettbewerb. Das gilt für Exporte von Deutschland in die Welt, aber auch für Importe, die von ausländischen Unternehmen nach Deutschland kommen. Für beides gilt, dass in Deutschland hergestellte Produkte zwar Premiumprodukte sind und damit auch ein etwas höherer Preis für sie erzielt werden kann. Allerdings sind diesem Premiumpreis 2 Grenzen gesetzt und letztlich müssen die Standortbedingungen in Deutschland so sein, dass eine industrielle Produktion hier weiterhin möglich ist.
Stromkosten in Deutschland sind seit Jahren nicht mehr wettbewerbsfähig
Diese Bedingung ist in Bezug auf die Stromkosten schon seit vielen Jahren nicht mehr erfüllt, denn diese sind seit Langem im internationalen Vergleich viel zu hoch. Hauptursache dafür ist die Entscheidung Deutschlands, die Energiewende fast ausschließlich über den Strompreis zu finanzieren. Dabei fallen allein durch die EEG-Umlage Mehrkosten an, die dem gesamten Strompreis in wichtigen Wettbewerbsländern entsprechen.
Die einzig systematisch saubere und praxistaugliche Lösung des Kostenproblems ist die vollständige Übernahme aller Kosten der Energiewende von der Stromrechnung in den Bundeshaushalt.
Die neue Bundesregierung, die sie tragenden Fraktionen und die Bundesländer müssen in Anbetracht der historischen Herausforderungen durch die Folgen der Corona-Pandemie und den Klimawandel endlich den seit Langem überfälligen Schritt gehen und die Finanzierung der Energiewende aus dem Bundeshaushalt auf den Weg bringen. Dazu ist neben der vollständigen Finanzierung der EEG-Kosten auch mindestens ein Teil der Netznutzungsentgelte aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Zudem sollte die Stromsteuer auf die EU-rechtlich zulässige Mindesthöhe abgesenkt werden.
Rein nationale CO2-Preise gefährden Unternehmen
Seit dem 1. Januar 2021 gibt es eine Bepreisung des CO2-Ausstoßes durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Für jede Tonne CO2 aus Brennstoffen wie Erdgas oder Heizöl fallen in Deutschland Mehrkosten in Höhe von 25 Euro an, was zu Erhöhungen der Energiekosten der Unternehmen um bis zu 20 Prozent führt. Eine solche Erhöhung kann bei den vorhandenen geringen Gewinnmargen vieler Unternehmen zur Folge haben, dass diese in die Verlustzone geraten und evtl. sogar insolvenzgefährdet sind. Dazu kommt, dass diese Kosten bis 2025 auf 55 Euro/t ansteigen sollen und sich damit mehr als verdoppeln werden.
Mit dem BEHG wurde in einem hohen Tempo ein neues rein nationales System einer CO2- Bepreisung eingeführt, ohne zuvor eine intensive Abschätzung der Folgen für die betroffenen Unternehmen vorzunehmen. Diese wurden unmittelbar mit der neuen Belastung konfrontiert und zunächst einmal mit den Folgen allein gelassen. Die Bundesregierung hat zwar kurz vor Ende der abgelaufenen Legislaturperiode noch die sog. Brennstoffemissionshandel-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) verabschiedet, um die Unternehmen von einem Teil der CO2- Mehrkosten zu entlasten. Diese Verordnung ist jedoch keinesfalls ausreichend, um die Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen zu schützen.
Um einen wirksamen Carbon-Leakage-Schutz für die mittelständischen Industrieunternehmen auf dem vernünftigsten, effizientesten und schnellsten Weg zu erreichen, muss das gesamte produzierende Gewerbe schnellstmöglich von einem überwiegenden Teil der rein nationalen CO2-Kosten entlastet werden.
Keine klimaneutrale Produktion ohne erneuerbaren Strom, Brennstoffe und ausgebaute Infrastruktur
Das produzierende Gewerbe kann ohne bezahlbare und verlässlich verfügbare Energieträger wie grünen Strom, Wasserstoff, Biogas oder feste Biomasse und die dafür nötigen Versorgungsleitungen nicht zu einer klimaneutralen Transformation der Wirtschaft beitragen. Lenkungsinstrumente, wie die CO2-Bepreisung, können nur dann sinnvoll auf das produzierende Gewerbe wirken, wenn eine im Wesentlichen auf erneuerbare Energien 3 aufbauende, sichere Energieversorgung sowie die dafür nötige Netz- und Speicherinfrastruktur geschaffen sind.