30.10.2023
Am 24.10.2023 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein Strategiepapier für eine „Industriepolitik in der Zeitenwende“ veröffentlicht.
Mit dem Festhalten an seinem Vorschlag für einen Brückenstrompreis und dem Erhalt des Spitzenausgleichs vertritt das BMWK grundsätzlich die richtige politische Strategie zur Unterstützung der deutschen Industrie. Auch die Fachvereinigung setzt sich für den Stahl- und Industriestandort Deutschland ein und unterstützt die Forderung der Stahl- und Grundstoffindustrie nach einem Brückenstrompreis. Die Empfehlungen einiger beratender Ökonomen, die Abwanderung energieintensiver Industrien aufgrund einer perspektivisch zu erwartenden Energieverknappung und nicht wettbewerbsfähiger Energiepreise regelrecht zu forcieren, lehnen wir nachdrücklich ab.
Um jedoch auch die der Stahlerzeugung nachgelagerte stahlgebundene Wertschöpfungskette in Deutschland zu erhalten, benötigen auch die Stahlabnehmer wettbewerbsfähige Energiepreise. Alle in Deutschland ansässigen Unternehmen schultern insbesondere aufgrund erheblicher staatlicher Abgaben im internationalen Vergleich nachweislich unverhältnismäßig hohe Energiepreise.
Neben den von den Unternehmen umgesetzten Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz kann ein temporärer Industriestrompreis das produzierende Gewerbe dabei unterstützen, einen Teil der hohen Energiekosten bis zu einer erst mittel- bis langfristig zu erwartenden Erweiterung des Angebotes an Strom aus regenerativen Energien oder einer Überarbeitung der Netzentgeltsystematik zu kompensieren. Die Finanzierung der Netzentgelte aus dem Bundeshaushalt könnte eine zusätzliche Option für die zügige Implementierung eines international wettbewerbsfähigen Energiepreisniveaus sein.
Auch bei der Energiesteuer bleibt das Strategiepapier des BMWK hinter den Erwartungen der mittelständischen Industrie zurück; der Erhalt des Spitzenausgleichs für energieintensive Unternehmen ist hingegen zu begrüßen.
Zur Beförderung der Klimaneutralität setzt das BMWK weiterhin auf CO2-Bepreisung und Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Doch ein europäischer Grenzausgleichsmechanismus für Exporte ist bis dato nicht absehbar und die mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz seit 2021 bislang ausschließlich in Deutschland eingeführte CO2-Bepreisung benachteiligt die Unternehmen der sog. kleinen Industrie bereits im innereuropäischen Wettbewerb. Der nationale Emissionshandel sollte daher mindestens bis zur vollständigen Revision des Europäischen Emissionshandelssystems im Jahr 2027 ausgesetzt werden.
Eine die industrielle Transformation auf nationaler und europäischer Ebene zwischenzeitlich stringent flankierende Regulierung macht die den Transformationsprozess unnötig verteuernden staatlichen CO2-Abgaben im Grunde jedoch heute schon gänzlich obsolet.
Die vom BMWK benannten strategischen Ansätze zur Sicherung einer ausreichenden Anzahl von Fachkräften, für den Bürokratieabbau und die Implementierung grüner Leitmärkte müssen sich erst an ihrer Umsetzung messen lassen und bedürfen weiterer Konkretisierungen. Immerhin sind mit dem am 25.10.2023 vom Bundeskabinett beschlossenen Sonderbericht und dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 30. August 2023 zu einem Eckpunktepapier für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) bereits konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau zu erwarten.
Industriepolitik in der Zeitenwende