29.09.2020

Voraussichtlich am 8. Oktober soll der Deutsche Bundestag über die Änderung des BEHG beschließen. Es geht um die Erhöhung von 10€/t CO2 auf 25€/t CO2 und um die Verordnung zur Kompensation nach § 11 Abs. 3 BEHG (Carbon Leakage-Schutz). Diesen Schutz fordern wir dringend für den industriellen Mittelstand ein. Es liegt zwar ein Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums dafür vor, das ist aber unzureichend. Die Gründe entnehmen Sie bitte dem beigefügten Positionspapier unseres Bündnisses Faire Energiewende, das wir bereits an zuständige Bundestagsabgeordnete gesendet haben.

Es wäre sehr hilfreich, wenn auch ausgewählte Mitgliedsunternehmen aus Ihren Verbänden – die einen im Verhältnis zur Wertschöpfung hohen Gasverbrauch haben - einen Brief an ihren Wahlkreisabgeordneten noch in dieser Woche senden könnten. Das angefügte Positionspapier könnte einem solchen persönlichen Schreiben angefügt werden.

Falls auch Sie Bundestagsabgeordnete aus Ihrem Wahlkreis auf das Thema Eckpunkten einer Carbon-Leakage Verordnung im BEHG ansprechen möchten, können Sie den unten formulierten Textvorschlag mit dem angefügten Papier nutzen. Das vorliegende Eckpunkte-Papier des BMU für eine dringend notwendige Entlastungsverordnung nach § 11 Abs. 3 BEHG ist jedenfalls unzureichend. Der Bundestag darf die Änderung des BEHG am 8.10. deshalb nicht beschließen.

 

Sehr geehrte(r)…

 am 8.10. soll der Deutsche Bundestag über die Änderungen zum Brennstoffemissionshandelsgesetz beschließen. Die Bundesregierung hat Eckpunkte für eine Verordnung im Brennstoffemissionshandel beschlossen, die Carbon-Leakage verhindern und somit wirksamen Klimaschutz sicherstellen sollen. Dies ist im Grundsatz zu begrüßen, allerdings wird das Ziel nicht erreicht. Daher darf der Bundestag auf dieser Grundlage nicht den auf 25 €/Tonne erhöhten CO₂-Preis für 2021 beschließen. Erst wenn ein wirksamer Carbon-Leakage-Schutz in Form einer beihilferechtlich genehmigten Verordnung organisiert ist, darf die CO₂-Bepreisung beginnen. Andernfalls beschließt das Parlament die Deindustrialisierung Deutschlands und ein Industrieförderprogramm für unsere Nachbarländer.

 Die Bundesregierung hat sich im Herbst 2019 entschieden, den Klimaschutz in Deutschland durch die Einführung eines neuen nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) weiter voran zu treiben. Dadurch sollen insbesondere die Bereiche Gebäude und Verkehr einen erheblich größeren Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen leisten als bisher. Durch die Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) müssen die Inverkehrbringer von Brennstoffen CO2-Zertifikate erwerben. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden dann mit der Brennstoffrechnung an die Kunden auch aus der mittelständischen Industrie weitergegeben.

 § 11 Abs. 3 BEHG sieht bislang vor, dass die Vermeidung von Carbon-Leakage und der Erhalt der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen durch die Bundesregierung zu regeln ist, wobei ein Vorrang der finanziellen Unterstützung klimafreundlicher Investitionen postuliert wird.

 Dieser Carbon-Leakage-Schutz ist dringend notwendig, da von den nationalen CO₂-Preisen vorrangig kleine und mittelständische Unternehmen betroffen sein werden, für die der CO₂-Preis einen Wettbewerbsnachteil in einem Binnenmarkt bedeutet. Gerade diejenigen Unternehmen, die weder die technischen noch die finanziellen Möglichkeiten haben, auf den Preis zu reagieren, sind vom Risiko der Abwanderung betroffen. Dieses hohe Carbon-Leakage-Risiko ist mittlerweile unumstritten und auch Grundlage für das nun vorliegende Eckpunktepapier.

Leider zeigt das Papier noch keinen hinreichenden Lösungsweg für das hohe Carbon-Leakage-Risiko auf. Vielmehr verdeutlichen die bisherigen Ansätze die hohe Komplexität und die damit einhergehenden zahlreichen Unsicherheiten.  Dies gilt insbesondere für ein System, welches in der Praxis weltweit noch nie erprobt wurde. Das Eckpunktpapier bietet daher keine Grundlage, um den Risiken des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) zu begegnen und erst recht nicht, um einen höheren CO₂-Preis zu beschließen.

Das Positionspapier des Bündnisses faire Energiewende (www.faire-energiewende.de), zu dem auch unser Dachverband WSM gehört, zu den Eckpunkten der Carbon-Leakage Verordnung im BEHG füge ich an.

Ich möchte Sie dringend bitten, der Gesetzänderung noch nicht zuzustimmen. Andernfalls besteht eine erhebliche Gefahr, dass für unser Unternehmen gar kein oder kein wirksamer Schutz kommt und wir die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber unseren europäischen Nachbarn ab dem nächsten Jahr verlieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Bündnis faire Energiewende fordert eine neue Agenda für den industriellen Mittelstand

Maßnahmen zur deutlichen Senkung der Energie- und Bürokratiekosten sind eine vordringliche Aufgabe der nächsten Bundesregierung – Der Niedergang der mittelständischen Industrie muss gestoppt werdenDie sich immer weiter beschleunigende

Deindustrialisierung im Mittelstand ist kein von selbst vorübergehendes Phänomen, denn sie hat strukturelle Gründe. Neben kurzfristig zu ergreifen-den Maßnahmen muss die Politik daher auch suboptimale Strukturen verändern, sonst wird sich die Abwanderung des industriellen Mittelstandes nicht stoppen lassen.Die sich immer weiter beschleunigende Deindustrialisierung im Mittelstand ist kein von selbst vorübergehendes Phänomen, denn sie hat strukturelle Gründe. Neben kurzfristig zu ergreifen-den Maßnahmen muss die Politik daher auch suboptimale Strukturen verändern, sonst wird sich die Abwanderung des industriellen Mittelstandes nicht stoppen lassen.Strukturelle Veränderungen benötigen eine grundlegende und auf mehrere Jahrzehnte ausge-richtete Industrie- und Energiepolitik in Deutschland. Lesen Sie weiter ... 

 

 

 

Europäischer CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM: Europäische Kommission prüft Downstream-Erweiterung

Die Fachvereinigung hat sich im Oktober an einem von der Europäischen Kommission eingeleiteten Konsultationsverfahren beteiligt. Mit der Anhörung will die Kommission eine mögliche Erweiterung des CBAM auf den in Anhang I der CBAM-Verordnung gelistete Waren nachgelagerte Sektoren prüfen. Von der Erweiterung erfasst werden sollen insbesondere Güter mit hohem Materialanteil. 

Neben den gestiegenen Energie- und Personalkosten führt die Reform des Europäischen Emissionshandelssystems zu weiteren Belastungen durch steigende CO2-Preise für Stahl. Die zusätzlichen Kosten sind in den stahlgebundenen Wertschöpfungsketten kaum vermittelbar.

CO2-Kosten fallen bei Endprodukten wie dem Auto oder Windrädern im Verhältnis zwar weniger ins Gewicht, in der Lieferkette sind 200 EUR/t Stahl oder mehr bei den Stahlabnehmern jedoch kaum durchzusetzen.

Weitere und zudem unwägbare Mehrkosten drohen unseren Stahlverarbeitern mit dem Hochlauf des EU-ETS 2, der anders als der nationale Emissionshandel nach dem BEHG keinen festen Preispfad und neben der sogenannten Marktstabilitätsreserve keinerlei Entlastungen für energieintensive Unternehmen vorsieht. Die Umgehung der CBAM-Verordnung durch den Import von Teilen und Komponenten ist bereits heute evident.

Die Fachvereinigung hat sich daher in der Konsultation erneut für eine umfassende Erweiterung des CBAM auf Endprodukte und Exportgüter ausgesprochen. Sollte eine sachgerechte Erweiterung WTO-rechtlich oder aufgrund der Komplexität der erforderlichen Informationen Emissionen nicht möglich sein, muss die CBAM-Verordnung zurückgezogen und der CO2-Preis auf entsprechend niedrigem Niveau gehalten oder ausgesetzt werden. Eine Bepreisung von CO2-Emissionen als flankierendes Instrument für den Klimaschutz kann nur im globalen Konsens zielführend und erfolgreich sein. Daher muss die Europäische Kommission ihre diplomatischen Bemühungen um eine multilaterale Lösung mit einem global harmonisierten Emissionshandelssystem gegebenenfalls intensivieren.

Zu den von der Politik allzu oft unterschätzten Herausforderungen, denen sich die Mitgliedsunternehmen der Fachvereinigung im internationalen Wettbewerb und in den Wertschöpfungsketten stellen müssen, lesen Sie auch den Gastbeitrag von dem Sprecher unseres Arbeitskreises Mittelstand, dem FVK-Unternehmer Caspar Brockhaus in Focus online: 

 

Die wahren Klima-Chaoten kleben in Berlin und Brüssel - auf ihren Sesseln.

Deutschland, ein Schlaraffenland? Für unsere Industrieunternehmen gilt das nicht: Wir sind ein Hochlohnland mit erheblichen Energiekosten und erdrückender Bürokratie… Focus online

 

 

 

WSM Umwelt- und Energietag 2024

Auch in diesem Jahr werden hochkarätige Referen-ten Aktuelles zu den Themen Umwelt & Arbeitsschutz, Energie & Klima für unsere Branche vortragen und die Themen mit Praxiserfahrungen und Hintergrundwissen beleuchten.

 

Hier die Eckdaten:

Name: WSM Umwelt- und Energietag 2024
Datum: 4.Dezember 2024Uhrzeit: 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Methode: Präsenzveranstaltung
Veranstaltungsort: Haus der Stahlverformung, Goldene Pforte 1, 58093 Hagen
Kosten: 200 € für Mitglieder, 450 € für Nichtmitglieder (jeweils zzgl. 19 % MwSt.)

Die Einladung und Agenden finden Sie hier zum Download.

Für Ihre Anmeldung nutzen Sie bitte ausschließlich den Link 

 

 

 

WSM Handlungsempfehlungen zur Bundestagswahl 2025

31.10.2024

Die Industrie in Deutschland steht vor einer ernsthaften Herausforderung: Hohe Kosten, eine rückläufige Auftragslage und negative Zukunftserwartungen zwingen viele Betriebe, ihre Produktion ins Ausland zu verlagern und Personal abzubauen. Um diesem Trend entgegenzuwirken, hat die Fachvereinigung Kaltwalzwerke zusammen mit weiteren Mitgliedsverbänden des WSM wichtige Handlungsempfehlungen zur Bundestagswahl 2025 abgestimmt. Ziel ist es, die Deindustrialisierung der Branche zu stoppen und die Betriebe in Deutschland zu sichern. Dafür müssen entscheidende Voraussetzungen geschaffen werden: 

  1. Den Unternehmen mehr Vertrauen schenken und bürokratische Belastungen radikal abbauen.
  2. Den Umbau der Energieversorgung planbar gestalten und Energiekosten dauerhaft begrenzen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau.
  3. Das Umweltrecht zukunftsfähig, praxistauglich und im europäischen und internationalen Umfeld „wettbewerbsfähig“ machen.
  4. Die Infrastruktur ertüchtigen.

Diese Empfehlungen wurden nun an die Parteien SPD, FDP, B90/Die Grünen und CDU/CSU versendet, um die politischen Rahmenbedingungen für die Branche aktiv mitzugestalten.

 

 

 

WSM-PM: 41 Prozent der Stahl- und Metallverarbeiter werden entlassen müssen!

01. Okt. 2024

41 Prozent der Unternehmen werden entlassen müssen. Fast jedes zweite muss sich aufgrund der Geschäftslage von Fachkräften trennen. „So was haben wir in den letzten 20 Jahren nicht erlebt“, so Christian Vietmeyer. Der Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbands Stahl- und Metallverarbeitung (WSM) unterstreicht: „Wir haben in der Corona-Pandemie ähnliche Planungen der Unternehmen gesehen – diese hat die Politik aber entschlossen und schnell durch das Instrument der Kurzarbeit verhindert. Zudem hatten wir es 2020 mit einem externen Schock zu tun, jetzt erleben wir eine völlig andere Dimension: nämlich eine strukturelle, von der Politik hausgemachte Krise. Die Sorge, Fachkräfte nicht mehr bezahlen zu können, ist größer als die Angst, sie dauerhaft zu verlieren.“

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